21.11.2021: Ab dem 22.11.2021: "Neues Corona Hygienekonzept"


Ab dem 22.11.2021 gilt ein neues angepasstes Hygienekonzept !

Hygieneplan Corona für Sportstätte:

Taekwondozentrum Wrangelstraße 34

  • 1. Allgemeine Nutzungsregeln
  • 2. Persönliche Hygiene
  • 3. Raumhygiene: Halle
  • 4. Hygiene im Sanitärbereich
  • 5. Wegeführung
  • 6. Meldepflicht

Der vorliegende Hygieneplan orientiert sich an den Richtlinen des Dachverbandes DTU und den Rahmenbedingungen für die Nutzung von öffentlichen Sporthallen der Stadt Neumünster Corona .

Die Trainer/innen gehen bei Umsetzung mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Sportler und Sportlerinnen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

  • Allgemeine Nutzungsregeln
  • Im gesamten Innenbereich gilt die 2G-Regel (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

  • Die Hallenportanlage ist ausschließlich unmittelbar kurz vor der Nutzungszeit                                  .. zu betreten und nach Beendigung der Sporteinheit unverzüglich zu verlassen. Auch für Zuschauer gilt die 2 G-Regel.
    • Über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sporteinheit ist durch den Nutzer taggleich eine schriftliche Dokumentation (Name) zu erstellen. Jeder trägt sich in die Anwesenheitsliste des Tages ein und füllt einmalig einen Personalbogen aus. Bei Kindern geben Eltern diesen ihrem Kind zum Training mit.

Persönliche Anforderungen

  • Nutzer halten die Regeln zur Hust- und Nieshygiene (bspw. „In den Ellenbogen niesen“ u.ä.) ein.
  • Es findet eine regelmäßige Stoßlüftung statt. Dies trägt zu einer besseren Luftqualität bei, reduziert zugleich aber auch die Anzahl möglicher Krankheitserreger in der Luft.
  • Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise des Robert Koch- Instituts zur Vermeidung der Übertragung des SARS-CoV-2 sind gebührend zu berü
    (abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV. html).
  • Weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte sportartspezifische Empfehlungen und Leitplanken sind vor Aufnahme des Sportbetriebes umzusetzen und bei der Gestaltung der Trainingsinhalte zu beachten. (abrufbar unter: https://www.dosb.de/medien- service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/)

PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen

  •  Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) ist auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  •  Möglichst Mindestens 1,50 m Abstand halten.
  •  Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  •  Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  •  Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten der Trainingshalle bei Trainingsbeginn) durch:

a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder
b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

  •  Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken sollten zumindest beim Kommen und sofort nach dem Sport getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

RAUMHYGIENE: Sporthalle

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Gebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. können. Es sollten höchstens 10 -12 Sportler gleichzeitig trainiert werden.

Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraum- luft ausgetauscht wird. Während des Trainings wird eine Stoßlüftung über mehrere Minuten vorgenommen.

Nutzung der Trainingsgeräte

Alle Trainingsgeräte sind nach jeder Einzelnutzung direkt von der jeweiligen Person sorgfältig zu desinfizieren.

Reinigung

Die Reinigung der Räume erfolgt regelmäßig.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Folgende Areale sollten besonders gründlich und täglich gereinigt werden:

Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen

4.HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In den Toiletten sind genügend
Einmalhandtücher und Flüssigseife vorhanden. Dies wird regelmäßig kontrolliert. Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind ebenfalls genügend vorhanden.

Es darf sich in der Toilette nur eine Person aufhalten..

Nach Nutzung einer Toilettenanlage ist diese von der betreffenden Person   zu desinfizieren .

5. WEGEFÜHRUNG

Durch gut gelegte Anfangs- und Endzeiten der einzelnen Gruppen wird verhindert , dass Sportler sich auf der Treppe begegnen.

Auf den Treppen besteht grundsätzlich Rechtsverkehr.

6. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen im Sportverein dem Gesundheitsamt zu melden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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